14.07.2016 Überwachungsstandorte in Deutschland

Überwachungsstandorte in Deutschland - Vom Dagger Complex bis nach Ramstein

Am Do, 14. Jul ab 19:00
in  Berlin-Mitte, Antikriegscafe COOP, Rochstr. 3, Nähe Alexanderplatz

 haben wir uns informiert über

Ein Fazit auch nach drei Jahren Snowden-Enthüllungen - was hat sich geändert?

Nach einer Einführung ins Thema können wir über die Gefahren und Möglichkeiten des Selbstschutzes diskutieren.  Ok, haben wir ausreichend getan!

Kommt vorbei!  Nun ja, das hätten ein paar Besucher mehr sein können ...


Nach der Veranstaltung werden wir darüber hier berichten ... das wollen wir nun tun ...


1. Überwachungsstandorte in Deutschland

Die Folien des Vortrags und mehr ist hier zu finden

Der Vortrag im Video https://www.youtube.com/watch?v=NIkg4FT3XV4
noch mehr Info unter a-fsa.de/dienste

Update Nov. 2016: Genaueres über die Grundlagen und die Zusammenarbeit der Five Eyes gibt es hier https://enidanx.wordpress.com/die-five-eyes/


2. Welche Rechtsgrundlagen gab und gibt es für ausländische Geheimdienste in Deutschland?

 


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Kommentar: RE: 20160714 Überwachungsstandorte in Deutschland

Ein schöner Nachtrag zum gestrigen Vortrag und der "Zusammenarbeit der Geheimdienste": Ein Mitglied der Linkspartei kriegt wegen Internet-Beleidigungen 3 Monate Haft ohne Bewährung. Haft ohne Bewährung für Beleidigung?

Das soll hier nicht das Thema sein. Auf einem Facebook Posting soll er Ermittler vom Rauschgiftdezernat als "Staatsbüttel" bezeichnet haben. Woher kam die Erkenntnis? Eine Anzeige aus der örtlichen US-Kaserne!

Demzufolge hat der Mann vom "Department of the Army, Headquarters, 2. Military Intelligence Battalion" am 1. Dezember 2015 kurz nach Mittag bei der Polizei angerufen. "Im Rahmen einer dienstlichen Internetrecherche" sei er an besagtem 12. November unter anderem auf den Facebook-Account der Partei Offene Linke Ansbach gestoßen.

Die US-Kaserne bezahlt Menschen dafür, dass sie "die Kommunisten aufklären". Immer noch! Und beim Dreck gegen die Linken suchen fand der Mann diese Facebookgruppe und das Posting und zeigte das an. Dienstlich. Nicht privat sondern dienstlich!

Für die Verurteilung reichte der "dienstlich erstellte" Screenshot. Das erbost denn auch die Anwältin der Angeklagten: „Grundlage eines Strafverfahrens ist es, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten beweist. Niemand hat geprüft, ob dieser Post tatsächlich existiert und von wem er verfasst worden ist.“ (https://blog.fefe.de/?ts=a97a67351) Dank an Fefe für die Recherche!

Monika, 16.07.2016 11.28


 


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2EE
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Tags: #Geheimdienste #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Datenbanken #NSA #PRISM
Erstellt: 2016-07-11 06:39:27
Aufrufe: 2913

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