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Auch wenn Staaten dagegen sind gilt CETA für 3 Jahre ???????Das kann doch nicht wahr sein! Der EU Abgeordnete Sven Giegold hat aufgedeckt, dass auch wenn einzelne Staaten jetzt gegen das CETA Abkommen ein Veto zustande bekommen, der Investorenschutz für 3 Jahre festgeschrieben ist. In Deutschland besteht durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates die Möglichkeit, dass CETA an den Grün-mitgregierten Ländern scheitert. Doch im Vertrag steht Wie kann eine Gültigkeit des Vertrags für Deutschland allein durch die Unterschrift der EU Verhandlungskommission entstehen, wenn doch die Staaten zustimmen müssen bzw. nun doch dürfen? Quelle: https://twitter.com/sven_giegold Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20160708 Nationale Vetos gegen CETA reichen nicht! Man könnte es Schildbürgerstreich oder feindliche Politik nennen. V., 09.07.2016 16:51
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2EB Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5648-20160708-nationale-vetos-gegen-ceta-reichen-nicht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5648-20160708-nationale-vetos-gegen-ceta-reichen-nicht.html Tags: #ACTA #TTIP #CETA #Urheberrecht #Schiedsgerichte #Investitionschutz #Veto #Bundesrat #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit Erstellt: 2016-07-08 13:03:44 Aufrufe: 2108 Kommentar abgeben |
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