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Datenschützer Schaar kritisiert Android-DatenschutzprinzipienGoogle hat die "Bedenken einiger Datenschützer" gegen die Datenschutzprinzipien zum Telefonieren mit Android-Smartphones zurückgewiesen. Auch ein Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung sei nicht nur unpassend, sondern "schlichtweg falsch", erklärte das Unternehmen. So nutze man die Daten der Telefongespräche (Anrufer, Angerufener, Datum, Zeit, Dauer und SMS-Routing-Informationen) nur, um seine "Dienste zu verbessern und ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten" und "Wir speichern Informationen zu Telefonanrufen nur dann, wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden." Na dann ist ja alles klar: Runter mit den Google Diensten! Leider versagt hier die "Technik", denn Google-Apps lassen sich nicht deinstallieren, man kann sie lediglich "ruhen" lassen. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte den bisherigen Befund gegenüber mobilsicher.de scharf. Er könne weder eine gesetzliche Befugnis für Internetfirmen erkennen, Verbindungsdaten umfassend in dem umrissenen Stil zu verarbeiten, noch eine entsprechende "wirksame Einwilligung". Die von Google verlangte Einwilligung in ihre AGBs sei alles andere als freiwillig. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Wirbel-um-private-Vorratsdatenspeicherung-mit-Android-3252902.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20160703 "Private Vorratsdatenspeicherung" mit Android Ich habe seit mehreren Monaten keine GApps mehr :3 M., 03.07.2016 09:22 RE: 20160703 "Private Vorratsdatenspeicherung" mit Android Natürlich geht es ohne Google-Apps...!? K., 03.07.2016 09:52 RE: 20160703 "Private Vorratsdatenspeicherung" mit Android Das ist keine Straftat sondern ein Geschäftsmodell F., 03.07.2016 11:03 RE: 20160703 "Private Vorratsdatenspeicherung" mit Android Natürlich geht es ohne Google-Apps…!? Ich glaube das war auch Geräte bezogen, die schon mit GApps kamen - nicht jeder installiert sich mal eben ne custom Rom. M., 03.07.2016 11:31
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