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Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in den USA in Frage gestelltIn den USA häufen sich Gerichtsurteile, in denen das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" negiert wird. Kürzlich hat ein Bundesgericht in Virginia entschieden, dass eine kriminelle Angeklagte keine "vernünftige Erwartung auf Privatsphäre" in ihrem persönlichen Computer hat. Nach Ansicht des Gerichts, braucht die Bundesregierung (das FBI) keinen Haftbefehl (oder eine richterliche Genehmigung), um sich in einen einzelnen Computer zu hacken. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind, wenn sie bestätigt wird, erschütternd: die Strafverfolgung wäre frei, aus der Ferne Informationen von einem privaten Computer zu suchen und zu nutzen, ohne einen Haftbefehl(oder eine richterliche Genehmigung), ohne überhaupt jeden Verdacht. Damit ist die Privatsphäre im Computer zu Hause praktisch abgeschafft. US Gerichte haben eine Privatsphäre für persönliche Daten auf Servern bereits seit langer Zeit negiert mit der Begründung, dass die Person diese Daten einem Unternehmen anvertraut habe. Aber die Entscheidung in Virgina unterstreicht einen Trend in diesen Fällen: Gerichte im ganzen Land fällen , mit ungewohnter Technologie und "unsympathischen Angeklagten" (es handelte sich um Kinderpornografie) konfrontiert, Entscheidungen, die die Rechte aller bedrohen. Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=a992b4f4 Alle Artikel zu
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