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Verfassungsbeschwerde gegen CETAMehr Demokratie, Campact und foodwatch wollen CETA, das Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU, vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Mit ihrer Klage wollen sie überprüfen lassen, ob die vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten, dass der CETA-Vertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. CETA soll als Türöffner für TTIP dienen. Gestern, am 30. Mai 2016 wurde die Kampagne "Verfassungsbeschwerde - Nein zu CETA" gestartet. Auf dieser Seite kann sich Jede/r als KlägerIn registrieren lassen. Macht mit! Auch von Aktion Freiheit statt Angst gehört ein Vorstandsmitglied zu den Klägern. Wir werden über den Fortgang des Verfahrens berichten ... Mehr dazu und zum Klageformular https://www.mehr-demokratie.de/ceta-verfassungsbeschwerde.html Alle Artikel zu
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2DD Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5591-20160601-gegen-ceta-klagen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5591-20160601-gegen-ceta-klagen.html Tags: #ACTA #TTIP #IPRED #SOPA #CETA #Klage #mehrDemokratie #campact #Urheberrecht #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit Erstellt: 2016-06-01 07:20:38 Aufrufe: 2047 Kommentar abgeben |
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