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Konstantin von Notz, der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag im Interview beim inforadio vom rbb. Während SPD und CDU Vertreter die Gesetzesänderung loben und meinen, dass damit Abmahnungen wegen des Mißbrauchs eines offenen W-LANs nicht mehr möglich sind, weisen Experten und die Opposition darauf hin, dass künftig wieder die Gerichte im Einzelfall entscheiden werden ob eine Abmahnung rechtens gewesen ist. Im eigentlichen Gesetzestext steht über die (vermeintliche) Abschaffung der Störerhaftung nicht, sondern wurde in die Begründung des Gesetzes verschoben und ist damit rechtlich nicht bindend. Mehr dazu bei http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201606/02/29532.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2DA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5588-20160603-neues-telemediengesetz-unzureichend.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5588-20160603-neues-telemediengesetz-unzureichend.html Tags: #Freifunk #WLAN #Stoererhaftung #TMG #Telemediengesetz #Informationsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit Erstellt: 2016-06-03 06:32:03 Aufrufe: 1701 Kommentar abgeben |
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