02.06.2016 Mehr Überwachung im Anti-Terror-Paket

Ausweis-Zwang für Mobilfunk

und

Handyüberwachung auf ganzen Straßen- und Autobahnabschnitten

Placebo nennt man Medikamente ohne Wirkung - das gibt es in der Politik in Reinkultur. Sei es die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die Speicherung unserer Reisedaten (PNR), das Anti-Gaffer-Gesetz, das alles sind (teure) Maßnahmen, die wissenschaftlich belegt völlig unnütz bezüglich ihres angeblichen Zwecks sind. 

Aber sie untergraben unsere Freiheitsrechte und führen zu mehr Überwachung!

Nun 2 neue Eingriffe in unsere Grundrechte:

Die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern will künftig den Mobilfunk auf ganzen Straßen- und Autobahnabschnitten überwachen dürfen. Immer dann, wenn es sich um die "vermutete Fahrstrecke" eines Tatverdächtigen handelt, sollen Beamte dazu befugt sein, die Daten von Handys zu erheben, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt entlang dieser Fahrstrecke bei ihrem Netzanbieter eingeloggt haben.

Damit werden zu mehr als 99% die Daten von völlig Unschuldigen gespeichert.

Mehr dazu bei http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polizei-will-Handy-Ueberwachung-ausweiten,handyueberwachung100.html

Das Anti-Terror-Paket ändert gleich 9 Gesetze gleichzeitig: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf angenommen, den netzpolitik.org veröffentlicht hat: „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (PDF).

Netzpolitisch wichtig ist dabei der Ausweis-Zwang für Prepaid-Mobilfunk. Dazu wird der § 111 Telekommunikationsgesetz „Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden“ komplett neu geschrieben. In der Begründung heißt es:

Die Regelung im neuen Absatz 1 Satz 3 verpflichtet die geschäftsmäßigen Erbringer von Telekommunikationsdiensten sowie daran Mitwirkende bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten dazu, die nach § 111 Absatz 1 Satz 1 zu erhebenden Bestandsdaten der Anschlussinhaber auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. […]

Die Überprüfung der Richtigkeit der Daten hat durch Verfahren zu erfolgen, die für die Identifikation geeignet sind. Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird.

Damit wird das Recht auf eine anonyme Kommunikation weiter eingeschränkt.

Auch bei dieser Maßnahme gilt, wie oben bereits erwähnt - sie nützt nichts denn die EU-Kommission hatte schon vor drei Jahren festgestellt:

Einige Mitgliedstaaten (Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Italien, Slowakei und Spanien) verlangen eine Registrierung aller Prepaid-SIM-Karten, obwohl es keine Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme für die Strafverfolgung gibt.

 

Weiter wird mit den beschlossenen Änderungen im Anti-Terror-Paket auch das BND-Gesetz geändert, der damit das Recht auf „besondere Auskunftsverlangen“ des Verfassungsschutzes erhält. Der Auslandsgeheimdiensterhält also auch Zugriff auf Bestandsdaten, inklusive Fluggast-Daten, Finanz-Daten und Telekommunikations-Bestandsdaten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-das-anti-terror-paket-der-ausweis-zwang-fuer-mobilfunk-kommt-auch-fuer-existierende-anschluesse/
und http://www.taz.de/!5308341/

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Erstellt: 2016-06-02 09:34:22
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