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31.05.2016 "Terrorverdacht" gegen Religionskritiker

Das 11. Gebot: "Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen"

Eine Moses-Figur und eine Steintafel mit diesem Gebot wollten Kirchenkritiker der Giordano-Bruno-Stiftung zum Abschlussgottesdienst des Katholikentags in Leipzig aufstellen. Beim Katholikentag 2014 im katholischen Regensburg stand das 11. Gebot mitten auf der Domplatte und verletzte niemandes ,religiöse Gefühle‘.

Nicht so in Leipzig: Zuerst verweigerte die Stadt eine "Versammlung" auf den Flächen, die die Stadt neben den 4,5 Millionen Euro dem Kirchentag zur Verfügung gestellt hatte.

Doch in einem Eilverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen am Freitag, dass auch auf den Flächen, die dem Katholikentag zur Verfügung gestellt wurden, für die Aktivisten vom 11. Gebot die Versammlungsfreiheit gilt.

Vor Ort forderten Vertreter des Ordnungsamtes die Aktivisten jedoch auf, den Platz zu räumen. Begründung: Man könne die Sicherheit jetzt nicht überprüfen. Man wisse ja nicht, „ob in der Kunstskulptur nicht Schusswaffen und Sprengstoff versteckt“ seien. Das Angebot, den rollenden Wagen zu untersuchen, schlug der Beamte jedoch kommentarlos aus.

Mehr dazu bei http://www.l-iz.de/politik/engagement/2016/05/schusswaffen-und-sprengstoff-ein-leipziger-stadtbeamter-macht-den-religionswaechter-139690

Anmerkung: Schon erstaunlich - im katholischen Regensburg geht, was im "ungläubigen" Leipzig verboten ist. ... und Vertreter des Ordnungsamts haben mehr zu sagen als das Oberverwaltungsgericht?
Scheinbar haben sich die Stadtoberen durch das 11. Gebot mehr getroffen gefühlt als die Katholische Kirche. Schließlich haben diese für eine private Veranstaltung ihr Stadtsäckel geplündert statt das Geld für die eigene Bevölkerung auszugeben.

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Tags: #Grundrechte #Religionsfreiheit #Kritik #Katholikentag #Leipzig #Staatszuschuss #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit
Erstellt: 2016-05-31 07:44:42
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