Handydaten in der Nähe eines Tatorts: Wie Unschuldige zu Verdächtigen werden
Zehntausende Handydaten, die zufällig in den betroffenen Funkzellen registriert waren, wurden im Fall Rupperswil, des Schweizer Vierfachmords, ausgewertet. Alle Anbieter von Post-, Telefon- und Internetdiensten sind auch in der Schweiz verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer Kunden aufzuzeichnen. Statt von Vorratsdatenspeicherung spricht man dort von sogenannten Randdaten, die sechs Monate lang gespeichert werden.
Nun haben verschiedene Strafrechtler den Antennensuchlauf im Fall Rupperswil als unzulässig und problematisch für einen Rechtsstaat bewertet. So sagte z.B. Viktor Györffy, Strafverteidiger und Präsident des Vereins Grundrechte.ch: "Wer zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war, dessen Daten werden angeschaut – ohne Tatverdacht."
Hat man sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe eines Tatorts aufgehalten, so wird man zum Verdächtigen. "... unter Umständen können die Strafbehörden mithilfe der Daten einen Tatverdacht konstruieren und Unschuldige sind plötzlich in ein Strafverfahren verwickelt", sagt Viktor Györffy. "Das kann dazu führen, dass man im Nachhinein in Nöte gerät und erklären muss, weshalb man zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gewesen ist."
Völlig undurchsichtig wird es nach Inkrafttreten des BÜPf, wenn dann auch noch der Geheimdienst Zugriff auf diese Daten erhält.
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Kommentar: RE: 20160522 Handy an? - Wie Unschuldige zu Verdächtigen werden
Dazu gibt es eine sehr schöne Doku, namens "Im Fadenkreuz des Staates". Ist schon etwas älter, zeigt aber wunderbar, was passieren kann, wenn man mit eingeschaltetem Handy zur falschen Zeit am falschen Ort ist. https://www.youtube.com/watch?v=W0P6NQa487Q
T., 22.05.2016 10:03
RE: 20160522 Handy an? - Wie Unschuldige zu Verdächtigen werden
Die Doku gibts auch ohne Youtube: https://archive.org/details/ImFadenkreuzDesStaates
T., 22.05.2016 10:57
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Erstellt: 2016-05-22 06:56:23 Aufrufe: 1760
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