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"Jedes Data Mining auf personenbezogene Daten hat zu unterbleiben"... war die einstimmige Meinung der deutschen Datenschutzbeauftragten auf ihrer Tagung im Frühjahr 2000. Seitdem hat sich die Politik nicht nur in unserem Land immer weiter von den Grundrechten entfernt. Wieder und wieder hat das BVerfG versucht der Politik den Weg zu weisen - auch das vergeblich, wie wir gerade durch die Wiedereinführung der als grundrechtswidrig verurteilten Vorratsdatenspeicherung (VDS) erlebt haben. Nun hat gestern das EU-Parlament die Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität mit 461 Stimmen, bei 179 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Damit wird künftig bei außereuropäischen Flügen die Speicherung der Flugreisedaten verpflichtend, bei innereuropäischen sollen die Mitgliedsländer auf "freiwilliger Basis" überwachen. Im Laufe des Verfahrens wurde versprochen statt der 60 Einzeldaten für jede/n Reisende/n "nur" 25 über 5 Jahre zu speichern. Auch hier werden wir, wie bei der oben erwähnten Freiwilligkeit wieder die Salamitaktik erleben, die die Richtlinie im Sinne der "Sicherheitsfanatiker" verschärfen wird. So ist auch noch die Verarbeitung von PNR-Daten, die die rassische oder ethnische Herkunft einer Person, ihre politischen Meinungen, ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, ihren Gesundheitszustand oder ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Orientierung erkennen lassen, ausdrücklich untersagt. (Art.13(4)). Aber es handelt sich auch bei dieser Richtlinie nicht bloß um eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller völlig unverdächtiger Menschen, sondern es wird eine "anlasslose Rasterfahndung" erlaubt. Aus den täglich anfallenden Millionen von Daten lassen sich nur (richtige und auch falsche) Schlüsse ziehen, wenn man diese Daten nach (mehr oder weniger) beliebigen Kriterien durchsucht. Opfer dieses Data Mining sind in jedem Fall die False Positives, die Falschverdächtigten, die sich Verhören unterziehen müssen oder ihre Reise nicht antreten dürfen. Genau davor hatten die Datenschutzbeauftragten immer wieder gewarnt. Die EU-Kommission wird die PNR-Richtlinie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüfen - leider aber nicht das EU-Parlament. Das Ergebnis kennen wir, wie bei der VDS schon jetzt: "Es hat zwar nicht genützt aber sicher ist sicher." Es ist leider wieder der Gang zum EuGH notwendig, um diese Rasterfahndung über unser Reiseverhalten zu verbieten! Pressemitteilung von Aktion Freiheit statt Angst Mehr dazu bei http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160407IPR21775/Parlament-stimmt-EU-Richtlinie-%C3%BCber-Verwendung-von-Fluggastdaten-zu Alle Artikel zu
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