LG Düsseldorf erklärt Like-Button als Plug-in für unrechtmäßig
Ein Like-Button als Plug-in verstösst gegen deutsches Datenschutzrecht hat das Landgericht Düsseldorf erklärt. Die Klage hatte die Verbraucherzentrale NRW angestrengt.
Ein Like-Button als Plug-in gibt schon beim Aufrufen der Seite Daten an Facebook weiter. Der Nutzer hat darauf keine Einfluss. Dies verstößt gegen das Recht des Nutzers keine Daten an das soziale Netzwerk zu übermitteln.
Dies ist vor allem deshalb wichtig, da die Daten über Schnittstellen bei Facebook auch andere Firmen weitergegeben werden. Damit haben auch "Third Parties" Zugang zu den IDs des Nutzers und können diesen auch über andere Wege verfolgen (tracken).
Diese Unique Identifier erlaube es den Nutzer auch dann zu identifizieren, wenn dieser seine Cookies im eigenen Browser inzwischen gelöscht hat.
Mehr dazu bei http://www.onlinepc.ch/internet/facebook/datenschutz-verstoesse-like-button-1083539.html
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Tags: #Anonymisierung #Lauschangriff #Ueberwachung #Cookies #Verschluesselung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale
Erstellt: 2016-03-13 12:21:37 Aufrufe: 1779
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