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Anmeldung einer Versammlung nur mit „Ja“ zu Vorratsdatenspeicherung
Wieso "erlauben"? Nach dem Grundgesetz hat Jede/r das Recht sich zu versammeln und ihre/seine Meinung kund zu tun. Eine Versammlung wird nur angemeldet, muss aber nicht genehmigt werden. Die in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ erhobenen Daten werden mindestens drei Jahre lang aufgehoben. Zugriff haben die 2.000 PolizeibeamtInnen der Stadt, darunter auch der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA). Dass so eine „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ existiert, ist erst durch eine von einem Anmelder gestellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz publik geworden.In der folgenden Akteneinsichtnahme erfuhr der Betroffene Details dieser Vorratsdatenspeicherung. Es war „eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen“. Probleme gab es nun mit der Anmeldung zur Protestkundgebung „Keine anlaßlose Erfassung von Demonstrationen durch die Polizei – Für das sofortige Aus der Veranstaltungsdatenbank!“, denn der Anmelder wollte sich natürlich nicht in die unbekannte Datenbank eintragen lassen. Interessanterweise erhielt er die "Auflage", dass die Veranstaltung nur genehmigt werde, wenn er sich in die Datenbank eintragen lasse, per unverschlüsselter E-Mail, obwohl er keine E-Mail Adresse angegeben hatte. Es gibt wohl noch mehr Datenbanken zwischen Himmel und Erde als befürchtet ;-)) Wehren wir uns! Die Verhandlung gegen die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ findet am Montag, den 7. März um 10 Uhr am Verwaltungsgericht Berlin statt. Alle Artikel zu
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