Verbraucherverbänden und Industrie- und Handelskammern können Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Firmen erwirken
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht in dem neuen Gesetz zur besseren „zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ einen weiteren Schritt, um Missbrauch bei personenbezogenen Daten durch Unternehmen zu verhindern.
Der DvD fordert: „Wir setzen deshalb auf die Einsicht der Gerichte, die Sachkompetenz der Datenschutzaufsichtsbehörden einzubeziehen und mündliche Verhandlungen durchzuführen.“
Bemängelt wird allerdings, dass die reine Vertragsabwicklung nicht darunter fällt. Auch der Beschäftigtendatenschutz in den betroffenen Firmen ist nicht erfasst.
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Erstellt: 2016-02-26 08:30:53 Aufrufe: 1747
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