„Erhebliche Zweifel“ an Verfassungskonformität
Der sogenannte Bundestrojaner, mit dem deutsche Ermittlungsbehörden Kommunikationsvorgänge direkt im privaten Computer unbemerkt überwachen können, steht nun zum Einsatz bereit. Das BKA hat lange eine eigene Spionagesoftware entwickelt, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gerecht werden soll. Nun hat das Bundesinnenministerium die Genehmigung zum Einsatz der Überwachungssoftware erteilt.
Die Software soll auf PCs und Smartphones genutzt werden können. Ob die Software die Vorgaben des BVerfG erfüllt? - Einsatz nur bei Gefahr für Leib und Leben oder Straftaten gegen den Bestand des Staates. Die Richter haben zusätzlich verlangt, dass bestimmte konkrete Tatsachen für diesen Verdacht vorliegen müssen.
Die Grünen haben weiterhin „erhebliche Zweifel“ daran, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. Diese Zweifel sind begründet, denn auch der "alte Bundestrojaner" wurde als verfassungskonform angepriesen.
Das Problem besteht darin, dass eine Software, die sich an allen Sicherheitseinrichtungen eines Betriebssystems vorbei Zugang verschafft und dort einnistet, auch jederzeit Schreibrechte für eine Verfälschung von Beweisen hat, die sie dort ja gerade ermitteln soll.
Mehr dazu bei http://www.fr-online.de/datenschutz/ueberwachung-regierung-gibt-bundestrojaner-frei,1472644,33834782.html
und http://www.ad-hoc-news.de/die-gruenen-haben-erhebliche-zweifel-%C5%93-daran-dass-der--/de/News/48536036
und http://www.n-tv.de/politik/Staatliche-Ueberwachung-kann-beginnen-article17051296.html
und http://www.deutschlandfunk.de/software-fuer-bundeskriminalamt-neuer-bundestrojaner-kurz.1773.de.html?dram:article_id=346293
Update 24.02.2016: Statt einem Trojaner hat das BKA jetzt zwei
- einer hört mit, ein anderer durchsucht den Rechner. (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/staatstrojaner-bundestrojaner-bka-quellen-tkue)
Was daran die Privatsphäre verbessert bleibt unklar. Beide haben/hatten Schreibrechte als sie sich implantierten und wer garantiert, dass sie diese aufgegeben haben?
Update 24.02.2016: Drin ist drin - Gläserne Menschen per Bundestrojaner?
Ist der Staat erst einmal in ein System eingedrungen, so kann man zunächst nur hoffen, dass er sich auch an die verfassungsrechtlichen Spielregeln hält. Das entspricht nicht den Forderungen des BVerfG ... (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Glaeserne-Menschen-per-Bundestrojaner-3116668.html)
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Kommentar: RE: 20160223 Regierung gibt Bundestrojaner frei
Die Verfassung erlaube nicht, dass in dem hochsensiblen Bereich des Computers alle möglichen anderen Informationen neben der sogenannten Quellen-TKÜ mit erfasst würden, so der FDP-Politiker Baum. Für ihn stelle sich die Frage, warum das BKA nicht abwartet, bis im April das Urteil über eine von ihm mit eingereichte Verfassungsbeschwerde verkündet werde. "Ich möchte genau wissen, dass mit diesem Trojaner kein Missbrauch getrieben werden kann, und das ist mein Grundrecht auf Gewährleistung und Vertraulichkeit der Integrität informationstechnischer Systeme." (http://www.deutschlandfunk.de/gerhart-baum-zum-bundestrojaner-der-staat-wird-hier-zum.694.de.html?dram:article_id=346287)
Wieder werden mit einem Schnellschuss, kurz vor dem zu erwartendem Gerichtsurteil Tatsachen geschaffen, die erst wieder mit einer Klage nach 3-5 Jahren revidiert werden können.
Sören, 24.02.2016 07:23
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Erstellt: 2016-02-23 08:39:19 Aufrufe: 2181
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