2014 wurden 2138 Polizisten wegen Gewalt angezeigt, nur 33 kamen vor Gericht
Trotzdem ist Rainer Wendt von der Gewerkschaft der Polizei der Meinung, dass es keinerlei Anzeichen dafür gebe, dass die Strafverfolgung von Polizisten nicht funktioniert.
correctiv.org hat wieder 2 Fälle dokumentiert, in denen die Polizisten völlig überreagiert haben und trotzdem nicht belangt wurden. Im Gegenteil, die sofortigen Gegenanzeigen der Polizisten wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte", sogar im Fall eines zuckerkranken Rentners, führten zu Verurteilungen.
Die "Beschwerdestelle der Polizei", an die sich der nun vorbestrafte Rentner wendet, antwortet nach acht Monaten, dass bei den Polizisten „kein Fehlverhalten erkennbar“ sei.
Mehr dazu bei https://correctiv.org/blog/2016/02/12/polizeigewalt-zahlen-faelle/
und http://www.taz.de/!5273271/
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Tags: #Polizei #Polizeigewalt #Verfolgung #Grundrechte #Menschenrechte #Persoenlichkeitsrecht #Versammlungsrecht #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizuegigkeit
Erstellt: 2016-02-21 09:19:33 Aufrufe: 1822
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