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18.02.2016 DS-Rahmenabkommen EU-USA rechtswidrig

Gutachten: Transatlantisches Rahmenabkommen zum Datenschutz ist rechtswidrig

Das jahrelang mit den USA ausgehandelte Rahmenabkommen für den Datenschutz entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen der EU., so die Meinung des Juristischen Dienstes des EU-Parlaments. Das stellt ein Gutachten fest, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat. Das Rahmenabkommen sollte Grundsatzfragen zu transatlantischen Datenflüssen klären. Das wird auch Auswirkungen auf die geplanten Abkommen wie TTIP, TISA oder das geplante Privacy Shield haben.

So hat das besonders umkämpfte Klagerecht für EU-Bürger  der US-Gesetzgeber im "Judicial Redress Act", dem kürzlich der US-Kongress zugestimmt hat, wesentlich eingeschränkt.

Was alles in dem Abkommen schief läuft dokumentiert netzpolitik.org

  • EU-Bürger können ihre Rechtsansprüche bezüglich Einsicht, Löschung und Korrektur von Daten nur unzureichend durchsetzen,
  • Zweckbindung für Belange der Strafverfolgung ist im Text verankert, eine effektive Einschränkung, dass die Empfängerbehörde Daten an Dritte weitergibt, findet sich jedoch nicht,
  • Datenweitergabe an Drittstaaten ist weiterhin möglich,
  • es fehlt ein Ausschluss der Datenweitergabe, falls die Daten zur Verhängung einer Todesstrafe führen könnten. Das hatte der Bundesrat im Dezember 2015 gefordert.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Transatlantisches-Rahmenabkommen-zum-Datenschutz-ist-rechtswidrig-3108745.html
und https://netzpolitik.org/2016/noch-einiges-zu-tun-hamburg-bringt-bundesratsinitiative-zum-eu-us-umbrella-agreement-ein/

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Erstellt: 2016-02-18 10:41:36
Aufrufe: 1801

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