Staatliche Stellen dürfen Dritten Malware einspielen
Die Kläger, Privacy International und der CCC, glaubten ihren Ohren nicht zu trauen. Sie hatten vor dem Investigatory Powers Tribunal vorgebracht, dass es unvereinbar mit demokratischen Prinzipien und den Menschenrechten sei, wenn staatliche Stellen Dritten Malware einspielten oder in deren IT-Systeme eindrängen. Dafür gebe es auch keine Rechtsgrundlage.
Zu letzterem hat die britische Regierung "mal schnell" mit dem Entwurf zur Reform der Geheimdienstbefugnisse (Investigatory Powers Bill) eine rechtlich abgesicherte Basis geschaffen - und schon war die Welt für das Gericht wieder ok.
Besonders zu kritisieren ist, dass sich der Freibrief laut dem Urteil sogar auf ganze Geräteklassen erstreckt. GCHQ-Agenten dürften also z.B. sogar in "alle Mobiltelefone im Raum Birmingham" eindringen. Damit stelle sich das Gericht auch gegen Empfehlungen des parlamentarischen Geheimdienstausschusses.
Eine weitere Klage vor dem EuGH wird also unerlässlich.
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/UK-Geheimdienst-Britisches-Gericht-billigt-weitgehendes-GCHQ-Hacking-3103064.html
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Erstellt: 2016-02-16 08:47:37 Aufrufe: 1664
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