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15.02.2016 BVG hat AGBs nicht gelesen

BVG hatte das Kleingedruckte bei den Lesegeräten nicht genau studiert

Ende letzten Jahres mussten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Lesegeräte für die sogenannten e-Tickets abschalten, nachdem sich herausstellte, dass diese Bewegungsdaten des Fahrgastes auf den Tickets speichert.

Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Andreas Baum (Piratenfraktion) geht nun hervor, dass die BVG festgestellt hat: „Es handelt sich hier nicht um ein Leck bzw. einen Systemfehler. Die BVG hat zwar beim Hersteller diese Funktion nicht beauftragt, jedoch hat dieser die in der (((e-Ticket-Deutschland-Spezifikation beschriebenen Funktionen spezifikationskonform in das Testsystem implementiert.“

Sobald der Gerätehersteller die umstrittene Funktion deaktiviert hat, sollen die Geräte wieder eingeschaltet werden. Ob und wann es verpflichtend wird die Geräte beim Einsteigen zu nutzen ist weiterhin offen.

Über die "Staus", die durch die "gute Verschlüsselung" und geringe Reichweite der Lesegeräte auftreten wird man sich noch Gedanken machen müssen.

Mehr dazu bei http://www.taz.de/!5274152/

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Tags: #Geodaten #Bewegungsdaten #eTickets #BVG #VBB #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale
Erstellt: 2016-02-15 07:56:41
Aufrufe: 1947

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