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Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015
Der zentrale Satz in der Stellungnahme lautet: Der Deutsche Richterbund lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Als Begründung führen die Richter an:
Grundsätzlich stellen die Richter fest: Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen. Mehr dazu bei http://www.drb.de/cms/index.php?id=952 Die Stellungnahmen des Deutschen Richterbunds als pdf Alle Artikel zu
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