Wer glaubt eigentlich, dass eine Bargeldobergrenze was bringt?
Die Befürworter einer solchen Maßnahme sind außer Herrn Schäuble nicht auszumachen. Genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird eine Einschränkung der Freiheit der Menschen propagiert ohne Not(-wendigkeit) und ohne Argumente.
Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Steuerbetrug und Schwarzarbeit sollen damit zu bekämpfen sein? Wohl nicht!
Geldwäsche und Terrorfinanzierung sind organisierte Kriminalität und die wird sich nicht durch "Vorschriften" eindämmen lassen.
Steuerbetrug und Schwarzarbeit werden genauso weitergehen, solange es überhaupt noch Bargeld gibt, da wird die die 5000€ Grenze nichts ändern, höchstens die Stückelung der Zahlungen.
Mit der Maßnahme soll das Vertrauen der Menschen in das Bargeld erschüttert werden. Laut eine Yougov-Umfrage halten 72% der Deutschen Bargeld grundsätzlich für sicherer als Kartenzahlungen und das gefällt den Banken überhaupt nicht.
Die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisieren die Idee des Finanzministeriums aus diesem Grund ebenso wie Politiker der Grünen, der FDP, der Piraten und der AfD.
Schaar und andere ziehen mehrere Parallelen zur Vorratsdatenspeicherung:
- Jede Einschränkung von Freiheiten wird mit der Terrorismusbekämpfung begründet.
- Belastbare Studien, die belegen, dass die Maßnahme den gewünschten Effekt hat, fehlen.
- Eine ganze Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, wird zum Normalfall.
- Und früher oder später wird es Rufe nach der Ausweitung der Maßnahme geben. In diesem Fall entweder danach, immer mehr Behörden auf die elektronischen Zahlungsbewegungen zugreifen zu lassen, oder nach einer Absenkung der Obergrenze.
Was bleibt bei den Menschen hängen? Hier wird wieder etwas eingeführt, was die Probleme, die es vorgibt nicht bekämpfen kann. Das führt zu noch mehr Politikverdrossenheit und Vertrauensverlust.
Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/bargeld-obergrenze-5000-euro-vorratsdatenspeicherung
Update: Hier eine Petition gegen die Bargeldabschaffung:
http://www.citizengo.org/de/ec/32762-freiheit-und-eigenverantwortung-statt-ueberwachung-und-bevormundung?m=5&tcid=19619323
Update 10.02.2016: Im vergangenen Jahr haben Behörden über 300.000 Mal Kontenabfragen durchgeführt. FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing konstatierte: "Der Staat schnüffelt, was das Zeug hält." Die hohe Zahl sei ein Indiz dafür, "dass die Kontenabfrage nicht mehr ein Instrument im konkreten Verdachtsfall, sondern zu einem Standardinstrument der Behörden verkommen ist". (http://www.liberale.de/content/rekord-bei-kontenabfragen-ist-indiz-fuer-schnueffelstaat)
Update 11.02.2016: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff verwies darauf, dass das sogenannte Kontenabrufverfahren 2002 für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Strafverfolgungsbehörden eingeführt worden sei, um die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Heute sei der Datenabruf "bei der Erleichterung des zivilrechtlichen Inkassos angekommen." (http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=335705)
Update 19.02.2016: Es sind drei Punkte zu unterscheiden:
- Abschaffung der 500€ Banknote bringt höhere Bargeldlagerkosten. Bringen die Leute das Geld zur Bank, dann können höhere Negativzinsen sie bealsten
- Begrenzung von Barzahlung auf z.B. 5.000€ bringt mehr Kontrolle über Zahlungsflüsse
- vollständige Abschaffung des Bargeldes bringt noch mehr oder absolute Kontrolle
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Kommentar: RE: 20160208 Bargeldobergrenze so sinnlos wie VDS
"Bargeld ist aber auch deswegen beliebt, weil es sicher und anonym ist und in der Regel nicht nachverfolgt werden kann. Das ist vielen wichtig, die der Datensicherheit im Netz nicht trauen und ihre Konto-Daten nicht gerne freigeben." (http://www.sz-online.de/nachrichten/kommentar-bargeld-ist-auch-datenschutz-3318757.html)
Bargeld ist eben auch Datenschutz und Datenschutz ist ein Grundrecht!
Sven, 09.02.2016 07:31
RE: 20160208 Bargeldobergrenze so sinnlos wie VDS
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier der faz.
Brit, 09.02.2016 9:50
RE: 20160208 Bargeldobergrenze so sinnlos wie VDS
Bargeld ist eigentlich das "Einzige Vermögen, was laut Gewwerkschaftsdefinition- Kapitalismus-, dem Arbeitnehmern als Lohn zusteht. Alles andere ist im Besitz der Kapital-u.a. Unternehmer. Plastegeld ist nichts anderes , als die Glasperlen der Spanischen Eroberer für die Indianer u. Azteken -- in die Jetztzeit auf betroffene Bevölkerungsgruppen -- portiert und neu angewandt.
K., 18.02.2016 18:54
RE:
Bankeinlagen sind KEIN GELD, nur das Schriftstück für Geld( siehe Argentinien_Kriese).
Das Abziehen von geliehenem Geld von Banken reduziert DEREN MACHT. Die Abschaffung DEINES Bargeldes ...
... ist das ENDE der persönlichen Freiheit der non-upper-classes vollständig, schlechthin.
D., 19.02.2016 09:41
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Erstellt: 2016-02-08 08:42:38 Aufrufe: 2018
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