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Großbritannien schert aus: einheitlicher Datenschutz in Europa gefährdet
In Art. 43a, dem sogenannten Snowden-Artikel, geht es um die Verweigerung personenbezogene Daten an Behörden (Polizeien und Geheimdienste) von Drittstaaten ohne ein Rechtshilfeabkommen weiterzugeben. Die Briten wollen ihre Five Eyes Geheimdienst-Zusammenarbet mit den USA, Australien, Neuseeland und Canada nicht beenden. Mehr dazu bei https://www.delegedata.de/2016/02/datenschutz-grundverordnung-snowden-klausel-wird-nicht-im-vereinigten-koenigreich-gelten/ Der Text der Datenschutz-Grundverordnung in einer vorläufigen Übersetzung in deutscher Sprache. Anmerkung: Die DS-GVO ist im Gegensatz zur bisherigen Datenschutz-Richtlinie der 90-er Jahre eine Verordnung, die in allen EU-Staaten bindende Rechtskraft entfaltet. Ein Ausstieg nach der vorherigen einvernehmlichen Einigung bedeutet praktisch ein Scheitern und in jedem Fall einen Affront gegen den Ministerrat. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2A8 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5387-20160206-briten-vor-dem-ausstieg.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5387-20160206-briten-vor-dem-ausstieg.html Tags: #NSA #PRISM #Tempora #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenskandale #Informationsfreiheit #DS-GVO #EU #GB #Grossbritannien #Snowden-Artikel43a #Grundrechte #Menschenrechte Erstellt: 2016-02-06 09:09:02 Aufrufe: 1783 Kommentar abgeben |
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