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Gesetz zur Routerfreiheit tritt am 1.8.16 in KraftAb diesem Datum dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr für den Anschluss in ihrer Wohnung vorschreiben. Das Gesetz soll den Wettbewerb bei diesen Geräten verbessern und wurde Ende letzte Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Viel wichtiger ist jedoch, dass bisher die Freiheit der Menschen eingeschränkt wurde. Ihnen wurden die Zugangsdaten zu ihrem DSL-Anschluss nicht mitgeteilt, diese waren in den von den Providern verschickten Geräten versteckt. Ab August haben sie Anspruch darauf diese Daten zu erhalten. Mit dem Gesetz wird die Regel bekräftigt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. Mehr dazu bei http://bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt,did=750672.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2A5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5383-20160204-ab-1-august-freie-routerwahl.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5383-20160204-ab-1-august-freie-routerwahl.html Tags: #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Routerzwang #Gesetz #DSL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) Erstellt: 2016-02-04 08:23:23 Aufrufe: 1877 Kommentar abgeben |
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