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Gesetz zur Routerfreiheit tritt am 1.8.16 in Kraft
Viel wichtiger ist jedoch, dass bisher die Freiheit der Menschen eingeschränkt wurde. Ihnen wurden die Zugangsdaten zu ihrem DSL-Anschluss nicht mitgeteilt, diese waren in den von den Providern verschickten Geräten versteckt. Ab August haben sie Anspruch darauf diese Daten zu erhalten. Mit dem Gesetz wird die Regel bekräftigt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. Mehr dazu bei http://bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt,did=750672.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2A5 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5383-20160204-ab-1-august-freie-routerwahl.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5383-20160204-ab-1-august-freie-routerwahl.html Tags: #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Routerzwang #Gesetz #DSL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) Erstellt: 2016-02-04 08:23:23 Aufrufe: 1881 Kommentar abgeben |
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