Bundesverfassungsgericht: Keine Eilentscheidung gegen Vorratsdatenspeicherung
Beim Bundesverfassungsgericht liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen die neue Vorratsdatenspeicherung vor, zwei davon mit dem Antrag Karlsruhe möge das Gesetz sofort vorläufig stoppen. Eine weitere Klage wird z.Zt. noch von der FDP vorbereitet.
Das Gericht hat die einstweilige Verfügung im ersten Antrag abgelehnt mit der sogenannten "Folgenabwägung". Für die Entscheidung in der Hauptsache hat dies keine Auswirkungen, jedoch wird das wieder bis zu 2 Jahre dauern.
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Erstellt: 2016-01-26 17:42:25 Aufrufe: 1869
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