Hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade Massenüberwachung europaweit für illegal erklärt?
Wie das Center for Democracy & Technology (CDT), eine britische NGO berichtet, sind in den vergangenen zwei Jahren drei hochkarätigen Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt worden, die die Hoffnung vieler Aktivisten stärken, dass das Gericht willkürliche Überwachung in Europa ein für alle Mal verbieten will.
- In der russischen Fall Roman Zakharov gegen Russland, St. Petersburg ging es um einen Journalisten, der auch den Vorsitz in einer NGO führt, die die Rechte von Journalisten fördert. Es war zu prüfen ob die Gesetze es russischen Sicherheitsdiensten erlauben, jedes Telefongespräch ohne richterliche Anordnung durch Überwachungsanlagen abzufangen.
- In dem gestrigen Urteil Szabó und Vissy gegen Ungarn forderten zwei Aktivisten die Gesetzgebung aus dem Jahr 2011 zu verurteilen, die der ungarischen Polizei erlaubt Häuser, Post und elektronische Kommunikation zu durchsuchen, ohne eine richterliche Genehmigung um Ungarns nationale Sicherheit zu schützen.
- Der dritte Fall war die Klage gegen das Vereinigte Königreich wegen der Großrasterfahndungs-Überwachungsprogramme Tempora u.a., und die Zusammenarbeit des Landes mit der NSA.
In allen Fällen haben die beteiligten Regierungen das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation, die in Artikel 8 der EMRK verankert ist, verletzt. Artikel 8 fordert, dass jeder Eingriff der Regierung in diese Rechte auf Privatsphäre zwei Kriterien erfüllen muss. Erstens muss die Einmischung "in Übereinstimmung mit dem Gesetz" durchgeführt werden: "Rechtsstaatlichkeit" heißt Übereinstimmung mit dem eigenen Recht, dem Völkerrecht und den Allgemeinen Menschenrechten. Zweitens muss die Maßnahme "notwendig sein, um eine demokratische Gesellschaft" in einer begrenzten Anzahl von Zwecken, wie dem Schutz der nationalen Sicherheit oder der Verhütung von Straftaten, zu schützen.
Das Gericht hat festgestellt, dass eine Regierung Telefonkommunikation nur abfangen darf, wenn ein Richter diese Ermächtigung der Überwachung bestätigt hat. Es muss ein "begründeter Verdacht" von Fehlverhalten seitens "der betroffenen Person" vorliegen. Diese Formulierungen, zusammen mit Feststellung des Gerichtshofes, dass eine Überwachungsgenehmigung als Gegenstand der Überwachung "muss eindeutig eine bestimmte Person ... oder einen bestimmten Satz von Geschäftsräumen identifizieren muss", definiert auch die ausgeweiteten Überwachungsprogrammen wie Tempora nach der EMRK als illegal.
Mit anderen Worten: kein Sammeln eines enormen wahllosen Heuhaufens, um nach einer Nadel zu suchen.
Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=a863e2be
und https://cdt.org/blog/did-the-european-court-of-human-rights-just-outlaw-massive-monitoring-of-communications-in-europe/
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Kommentar: RE: 20160119 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen Massenüberwachung
Es erstaunt mich immer wieder, dass die Rechtsprechung weitestgehend noch funktioniert.
Frank, 20.01.2016 06:53
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Erstellt: 2016-01-19 09:03:15 Aufrufe: 1852
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