Justizministerium an Verfassungsschutz: Vorratsdatenspeicherung ist für alle da!
"Die Neuauflage der massenhaften und anlasslosen Telekommunikationsüberwachung sei notwendig, um schwerste Straftaten besser aufklären zu können, wahre die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten – und gestatte dem Verfassungsschutz keinen Zugriff auf die gespeicherten Verkehrsdaten." so hieß es vor der Verabschiedung des Gesetzes.
Auf den Vorstoß Bayerns auf Zugriff auf die Daten (Verfassungsschutz bekommt Vorratsdaten) reagiert man im Justizmintserium mit der Feststellung (Staatssekretär Christian Lange (SPD) lapidar am 23. Dezember 2015: Einmischen wolle man sich allerdings nicht, denn die „Bundesregierung bewertet nicht die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung, dies gebietet der Respekt zwischen Bund und Ländern in der föderalen Ordnung“. In der Sache selbst legitimiere § 113c, Absatz 1, Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes das Abrufen der Daten durch eine „Gefahrenabwehrbehörde der Länder“, in diesem Fall eben der bayerische Verfassungsschutz.
Also war das Gesetz schon so angelegt und unsere Vermutungen in diese Richtung haben sich "mal wieder" bewahrheitet.
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Erstellt: 2016-01-06 09:12:45 Aufrufe: 2764
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