Augenwischerei bei den Arbeitsrechten
Erinnern wir uns an die Diskussion mit Sigmar Gabriel in einer Magazinsendung der ARD vor einem Jahr: "Deutsche Arbeitsrechtsnormen werden durch TTIP nicht eingeschränkt, sie sind sogar explizit ausgenommen." Leider konnte der Reporter ihm nachweisen, dass in den geleakten Dokumenten genau diese "Ausnahmeregelung" gestrichen wurde.
Es ist aber noch trickreicher, wie der DGB am Beispiel des transpazifischen Handelsabkommens TPP aufgezeigt hat. Es fängt gut an: „Alle Unterzeichnerstaaten werden in ihren Gesetzen und Regulierungen und damit verbundenen Praktiken die folgenden Rechte übernehmen und aufrechterhalten, wie sie in der ILO-Erklärung enthalten sind.
Das ist eine trickreiche Täuschung. Hier werden nämlich nicht die acht ILO-Kernarbeitsnormen herangezogen, sondern lediglich die „ILO-Erklärung“ aus dem Jahr 1998. Man einigte sich darin auf einen „Mindestsozialstandard für alle“, eben diese vier „Grundrechte“. Das wurde 1996 von der Welthandelsorganisation WTO so übernommen.
Die USA haben von den acht ILO-Kernarbeitsnormen nur zwei ratifiziert. Bei folgenden drei ILO-Kernarbeitsnormen wird das besonders deutlich:
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Beim Recht auf Vereinigungsfreiheit (Koalitionsfreiheit) der Beschäftigten in unabhängigen Gewerkschaften heißt es im ILO-Original: Der Staat darf dieses Recht nicht durch innerstaatliche Gesetzgebung behindern und muss für die Umsetzung sorgen. Die USA haben diese Norm nicht ratifiziert. Sie tolerieren dagegen die gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung der Südstaaten ebenso wie das freie Agieren der antigewerkschaftlichen Dienstleistungsbranche „Union Busting“.
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Beim Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge heißt es in der ILO-Originalnorm, dass die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Weiterhin heißt es, dass Arbeitgeber keine abhängigen („gelben“) Arbeitnehmerorganisationen unterstützen dürfen. Die USA haben diese ILO-Norm nicht ratifiziert, weil sie das Gegenteil vielfach zulassen.
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Bei der Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit heißt es in der ILO-Originalnorm, dass die Ergebnisse von Häftlingsarbeit nicht zum Gewinn für Einzelpersonen und private Unternehmen dienen dürfen. Die USA haben diese Norm nicht ratifiziert, weil sie ihren Gefängnis-Industriekomplex aufrechterhalten.
Nebenbei fehlen noch weitere wichtige 177 "technische Normen" der ILO in TPP, wie z.B. das Recht auf Kündigungsschutz (insbesondere für Schwangere); das Recht auf bezahlten Urlaub; das Recht auf Kranken-, Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeits- und Renten-Versicherung; das Recht auf Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz; das Recht auf Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheit; das Recht auf geregelte Arbeitszeiten mit Pausen; das Recht auf geregelte Leiharbeit; die Rechte für Haushaltshilfen, indigene Arbeiter und Arbeitsmigranten und die Rechte und Pflichten von privaten Arbeitsvermittlern. ...
Mehr dazu bei http://www.gegenblende.de/++co++48531aaa-9f55-11e5-b148-52540066f352
und http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/lang--de/index.htm
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Erstellt: 2016-01-03 09:59:43 Aufrufe: 1855
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