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"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?"Dieses Zitat des Kirchenlehrers Augustinus wurde von Papst Benedikt XVI. am 22.September 2011 im Deutschen Bundestag wiederholt. Es macht noch einmal deutlich, wie wichtig die Einhaltung unserer Grundrechte und Gesetze ist. Mit diesem Hintergrund und der immens wichtigen Beachtung der Rechtslage zum Erhalt des demokratischen Staatswesens möchten wir über eine Strafanzeige berichten gegen die Ja-Sager zum völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz der Bundeswehr in Syrien: Strafanzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Art.26 Abs. 1 GG gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen), die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt haben. Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, hiermit erstatten wir Anzeige wegen grundgesetzwidriger Vorbereitung eines Angriffkrieges gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechts. Begründung: Am 4. Dezember hat eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit von „Volksvertretern” im Deutschen Bundestag für den Kriegseinsatz in Syrien gestimmt. Ihre Anzahl und das Mehrheitsverhältnis sind aber vollkommen unerheblich, wenn der Boden des Völkerrechts und des Grundgesetzes verlassen wird. Die Abgeordneten haben an diesem Tag nicht neues, womöglich besseres Recht zu setzen versucht, sondern einfach nur die bisherige Setzung gebrochen. Das Massaker in Paris am 13.Nov. 2015 war kein Kriegsakt Syriens gegen Frankreich, sondern ein Verbrechen bisher unbekannter Täter. Für die „Kriegserklärung“ des französischen Präsidenten Hollande sprechen politische Gründe, rechtliche aber nicht. Den Bombardements der westlichen Koalition in Syrien, an denen sich nunmehr auch die Bundeswehr militärisch beteiligen wird, fehlt die völkerrechtliche Grundlage. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrates liegt bekanntlich nicht vor, ebenso wenig ein Hilfeersuchen der syrischen Regierung. Eine UN-Resolution, in der zum Kampf gegen den IS „mit allen Mitteln“ aufgerufen wurde, ist kein Freibrief und erlaubt nicht, den Rahmen des geltenden Rechts zu verlassen. Das Gewaltverbot der UN-Charta ist gem. Art. 25 GG unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Und gemäß Artikel 26 Abs. 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Sie sind unter Strafe gestellt. ... Mehr dazu z.B. bei https://amirmortasawi.wordpress.com/2015/12/07/strafanzeige-07122015/ Anmerkung: Es gibt einige weitere Fälle (Asylrecht 1993, Online-Durchsuchung, ... zuletzt die VDS 2.0) in denen sich das Parlament sogar über höchstrichterliche Entscheidungen hinwegsetzt, bzw diese in eine autoritäre Richtung zu verbiegen sucht. Die Entwicklungen in Ungarn und Polen sind Grund zur Sorge, lassen wir es bei uns nicht dazu kommen. Alle Artikel zu
Kommentar: RE: 20151231 Strafanzeige gegen Ja-Sager Hartmut Barth-Engelbart , Gerhard Schulz und 2 weitere Personen haben etwas in Linksfraktion gepostet: Deutsche Soldaten: gesetzlich verpflichtet den Syrien-Kriegs-Einsatz zu verweigern! Veröffentlicht am 30. Dezember 2015 von Hartmut Barth-Engelbart http://www.barth-engelbart.de/?p=86390 Dieser Einsatzbefehl ist völkerrechtswidrig, gegen das Grundgesetz. gegen die UN-Charta und gegen euren Eid. Nach den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland macht ihr Euch strafbar, wenn ihr diese illegalen Befehle nicht verweigert! Ihr habt nicht “NUR” die moralische sondern auch die gesetzliche Pflicht diese Einsatzbefehle zu vereigern ! Soldaten der Bundeswehr! Der Einsatz der AWACS-Maschinen zur Überwachung des Luftraumes über der Südort-Türkei, Nordwest-Iraks und Syriens inclusive der Golanhöhen und des Libanon kann ausschließlich der Überwachung der Flugbewegungen der syrischen wie der russischen Luftwaffe dienen. Die Luftbewegungen der NATO-Luftstreitkräfte in diesem Raum sind der NATO und auch ihrem Mitglied Türkei bekannt. ... Alle diese Einsätze sind Völkerrechtswidrig, gegen das Grundgesetz, gegen die UN-Charta und gegen euren Eid. Ihr habt die Pflicht diese Einsatzbefehle zu verweigern ! Hier der von Uli Gellermann in der RATIONAL-GALERIE zuerst veröffentlichte Appell an die Soldaten des Syrien-Kommandos der Bundeswehr, jetzt auch als “open petition”: Und hier kann der Appell, die Petition mit unterzeichnet werden: Noch besser wären auch 1000 Mal so viele… Mehr als 50% der 80 Millionen Deutsche, die bereits durch etliche Umfragen als Syrien-Kriegsgegner ermittelt wurden, das wäre mein Wunsch für das neue Jahr … . aber zunächst erst Mal 10 Mal 97 !! http://www.barth-engelbart.de/?p=86390 , 31.12.2015 11:15
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