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LKA: Verschlüsselte Kommunikation erschwert Terror-Ermittlungen
Seit Jahren wird um den vom Bundeskriminalamt (BKA) empfohlenen Bundestrojaner, eine spezielle Software für eine Online-Durchsuchung, gestritten. Dieses Programm wird auf den zu überwachenden Rechner installiert und überwacht laufende Tastatureingaben, Gespräche und Chats. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Online-Überwachung in einem Urteil von 2008 untersagt. Auch die Nachfolgeversionen erfüllen die Vorgaben des Gerichts wahrscheinlich nicht. Mehr dazu bei http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.landeskriminalamt-verschluesselte-kommunikation-erschwert-terror-ermittlungen.4bac8940-a55b-4dd2-8ca1-b0e5d7a38f55.html Anmerkung: Wir können nur vor jeder Art von Hintertüren warnen, denn diese werden auch gern von Kriminellen genutzt! Verschlüsselte Kommunikation ist ein Grundrecht (Art. 10 Postgeheimnis) und darf nicht angetastet werden. Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2zc Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5332-20151230-wer-briefe-zuklebt-ist-terrorverdaechtig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5332-20151230-wer-briefe-zuklebt-ist-terrorverdaechtig.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Anti-TerrorGesetze #BKABundestrojaner #LKA #Verschluesselung #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung Erstellt: 2015-12-30 08:20:44 Aufrufe: 2916 Kommentar abgeben |
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