17.12.2015 Verfassungsschutz bekommt Vorratsdaten

Bayerischer Verfassungsschutz erhält Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung war eigentlich nur für Polizei und Strafverfolgungsbehörden gedacht. Aber der Terror ...

Auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beschloss das Kabinett am Dienstag einen entsprechenden Entwurf für die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes. Nun sollen die anderen Bundesländer folgen.

Dazu erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:

"Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht. Die Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der Kommunikationsbeziehungen.

Das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung enthält unklare Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen. So enthält das Bundesgesetz etwa eine Öffnungsklausel für den Zugriff der Länder zur Gefahrenabwehr. Der Zugriff der Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen.

Diese Öffnungsklausel nutzt Bayern scheinbar jetzt, um den bayerischen Verfassungsschützern den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Bundesjustizminister Maas hat bestritten, dass das neue Gesetz den Zugriff der Verfassungsschutzämter ermöglicht.

Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären."

Mehr dazu bei https://linksunten.indymedia.org/de/node/162339
und https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=7512
und http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-bayern-erlaubt-den-zugriff-des-verfassungsschutzes/12726258.html
und http://www.presseportal.de/pm/43315/3203116

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Erstellt: 2015-12-17 09:53:35
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