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UN-Kinderrechtskonvention

UN Kinderrechtskonvention und Beteiligung/Werbung von Minderjährigen

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, ...

... wurde festgelegt (S. 5-6):

  • dass im Sinne des Übereinkommens ein Kind jeder Mensch ist, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • dass völkerrechtlich geschützte Stätten, an denen sich gewöhnlich viele Kinder aufhalten, wie beispielsweise Schulen und Krankenhäuser, direkt angegriffen werden,
  • Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren in die nationalen Streitkräfte oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten in internationalen und nichtinternational bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen ansieht,
  • dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht der Wehrpflicht unterliegen,
  • ...

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention
und https://web.archive.org/web/20081123224556/http://www.bmz.de/de/service/infothek/fach/spezial/spezial037pdf.pdf
und Gegen Anwerbung Minderjähriger durch die Bundeswehr
und Wehrunterricht auch in Tschechien
und Fahrrad-Demo für Kinderrechte


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Erstellt: 2015-12-03 17:29:14
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