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UN Kinderrechtskonvention und Beteiligung/Werbung von MinderjährigenDas Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, ... ... wurde festgelegt (S. 5-6):
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2yv Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5292-un-kinderrechtskonvention.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5292-un-kinderrechtskonvention.html Tags: # Erstellt: 2015-12-03 17:29:14 Aufrufe: 1578 Kommentar abgeben |
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