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Brandenburger Volksbegehren können auf Plakaten werbenBrandenburger Bürgerinitiativen dürfen von der kommenden Woche an für ihre Anliegen mit Straßenplakaten werben. Diese Selbstverständlichkeit wurde ihnen bisher schwer gemacht und ihre Anliegen waren den Wählern oft nicht bekannt. Bisher mussten Bürgerinitiativen für ihre Straßenwerbung eine Sondernutzungserlaubnis bei der jeweiligen Gemeinde beantragen. Dabei wurde ihnen die Zahl der Plakate beschränkt, teils wurden auch Gebühren erhoben. Weiterhin ist es in Brandenburg Pflicht in Rathäusern oder Bürgerbüros zu unterschreiben oder einen Brief einzuschicken. Unterschriftenlisten auf der Straße werden in Brandenburg weiterhin nicht anerkannt. Das muss sich ändern! Mehr dazu bei www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015a/11/buergerbegehren-brandenburg-plakate-aenderung-gesetz.html Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2y7 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5269-20151121-kleiner-schritt-richtung-direkter-demokratie.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5269-20151121-kleiner-schritt-richtung-direkter-demokratie.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #Brandenburg #Volksbegehren #Volkabstimmung #Unterschriftenlisten #Werbung #Versammlungsrecht #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource Erstellt: 2015-11-21 13:25:46 Aufrufe: 1663 Kommentar abgeben |
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