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Wie die Bundesregierung der EU-Kommission gut zuredet, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) möglichst zu verhindernErinnern wir uns an das erste VDS-Gesetz 2007: Damals war die Argumentation umgekehrt. Deutschland müsse innerhalb der gesetzten Fristen ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließen ansonsten drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Genauso auch nach dem BVerfG Urteil 2010, da hieß es, wir müssen sofort ein neues Gesetz verabschieden, sonst ... Nun müsste es heute eigentlich heißen: Wie können wir überhaupt über VDS nachdenken, wenn der EuGH diese für grundrechtswidrig verurteilt hat. Weit gefehlt: Deutschland beschließt trotz der Bedenken seitens der EU-Kommission (VDS-Gesetzentwurf in vielen Punkten grundlegend bemängelt) ein neues Gesetz. freiheitsfoo veröffentlicht nun ein Schreiben der Bundesregierung respektive des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission, mit dem die deutsche Regierung das höchst umstrittene Vorhaben zu verteidigen versucht. Und das aus Sorge davor, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte. Nach einer ersten Durchsicht durch freiheitsfoo steht fest: es gibt weiterhin keine Argumente für die VDS und die Bundesregierung hat sich bei einigen Punkten selbst entlarvt:
Hoffen wir, dass die EU-Kommission diesen Brief ebenso auseinander nimmt! Mehr dazu bei https://freiheitsfoo.de/2015/11/14/bund-scheinrechtfertigt-vds2-vor-ec/ Alle Artikel zu
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