Wie die Bundesregierung der EU-Kommission gut zuredet, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die neue Vorratsdatenspeicherung (VDS) möglichst zu verhindern
Erinnern wir uns an das erste VDS-Gesetz 2007: Damals war die Argumentation umgekehrt. Deutschland müsse innerhalb der gesetzten Fristen ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließen ansonsten drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Genauso auch nach dem BVerfG Urteil 2010, da hieß es, wir müssen sofort ein neues Gesetz verabschieden, sonst ...
Nun müsste es heute eigentlich heißen: Wie können wir überhaupt über VDS nachdenken, wenn der EuGH diese für grundrechtswidrig verurteilt hat. Weit gefehlt: Deutschland beschließt trotz der Bedenken seitens der EU-Kommission (VDS-Gesetzentwurf in vielen Punkten grundlegend bemängelt) ein neues Gesetz.
freiheitsfoo veröffentlicht nun ein Schreiben der Bundesregierung respektive des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission, mit dem die deutsche Regierung das höchst umstrittene Vorhaben zu verteidigen versucht. Und das aus Sorge davor, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte.
Nach einer ersten Durchsicht durch freiheitsfoo steht fest: es gibt weiterhin keine Argumente für die VDS und die Bundesregierung hat sich bei einigen Punkten selbst entlarvt:
- Die Bundesregierung betont, dass die EU-Grundrechtecharta nicht (zwingend) Gültigkeit für die Vorratsdatenspeicherung hat. Teilbare Grundrechte?
- Angeblich verhindert eine „nur kurzfristige“ Speicherung von sensiblen Daten deren Abgriff/Missbrauch. Leider falsch!
- Die Wahl einer „flat rate“ führt automatisch dazu, dass der TK-Anbieter keine Verbindungsdaten mehr speichert. Wäre schön ist aber leider falsch!
- Die Regierung meint, dass eine Verwertungspflicht für Daten von Berufsgeheimnisträgern reichen würde, damit diese bzw. ihre „Mandanten, Patienten, Quellen“ nicht eingeschüchtert werden, ihre Grundrechte wahrzunehmen bzw. sich frei entfalten zu können. Wahrnehmung unserer Grundrechte wird ignoriert! Journalisten und Blogger werden zusätzlich durch den Datenhehlerei-Paragraphen gefährdet!
- Die Bundesregierung behauptet, dass die Gesetzgebung zur neuen Vorratsdatenspeicherung erst „nach sorgfältiger Prüfung“ entstanden sei. Da erinnern wir uns aber an ein übereiltes Vorgehen der Bundesregierung ohne Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Gruppen und Berufsverbände, dass eher an ein Durchpeitschen bei der Gesetzgebungsverfahrens erinnert.
- „Sie [die Bundesregierung] möchte bei der Kommission dafür werben, solche nationalen Entscheidungen nicht mit dem scharfen Schwert des Vertragsverletzungsverfahrens zu bedrohen, solange auf der Ebene des EU-Rechts in dieser Sache nicht für Klarheit gesorgt ist.“ Das EUGH Urteil hat für Klarheit gesorgt!
- Allerdings gibt auch die Bundesregierung zu, dass auch sie bei 1,5 jähriger Praxis in Deutschland mit einer Vorratsdatenspeicherung und trotz einer langen Diskussion und Bewertung um die vieljährigen Vorratsdatenspeicherungen in anderen EU-Ländern keine „wissenschaftlich fundierte Bewertung der Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung“ liefern konnte.
Hoffen wir, dass die EU-Kommission diesen Brief ebenso auseinander nimmt!
Mehr dazu bei https://freiheitsfoo.de/2015/11/14/bund-scheinrechtfertigt-vds2-vor-ec/
und das Schreiben des Justizministers https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/bundesregierung-an-EC-zu-VDS-II-via-TRIS.pdf
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Erstellt: 2015-11-16 08:44:21 Aufrufe: 1786
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