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EU-Richtlinien zwingen nicht zum Computertrojaner"Wir müssen doch die EU-Vorgaben umsetzen" wie oft haben wir dies auch schon von unseren Politikern gehört. Dabei haben genau diese "ihre Wünsche" vorher dorthin getragen und dann gemeinsam abgestimmt (z.B. Stockholm Programm der Innenminister). Oft ist die Argumentation auch völlig aus der Luft gegriffen. So sollen in Österreich zwei EU-Richtlinien zum Opferschutz und zum erweitertem Rechtsschutz bei Strafverfahren in nationales Recht übersetzt werden. "Dazwischen" ist da eine "Anordnung der Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden" versteckt. Eine Anfrage des ORF beim Justitzministerium wird so beantwortet: "Von den Beamten des Hauses würden für alle möglichen Gesetzesvorhaben laufend Entwürfe erstellt, die dann ausgearbeitet werden würden, hieß es aus der Pressestelle des BMJ. Die Arbeiten an der Novelle zur Umsetzung des Opferschutzes seien noch in Gange, eine solche Ermächtigung zum Einsatz von Schadsoftware sei aber in der aktuellen Novelle definitiv nicht enthalten und vom Justizministerium auch nicht vorgesehen." Trotzdem steht der oben genannte Paragraph in der aktuellen Gesetzesnovelle. Noch im April 2008, beim 1. Versuch einen Bundestrojaner einzuführen, kam der Schlußbericht zur Erkenntnis, "dass eine derartige Ermittlungsmaßnahme nach geltendem Recht nicht zulässig" sei. Mehr dazu bei http://fm4.orf.at/stories/1764335/ Alle Artikel zu
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