Grundrecht auf Koalitionsfreiheit wird europaweit abgebaut
In Deutschland schraubt ausgerechtnet eine sozialdemokratische Arbeitsministerin am Grundrecht auf Koalitionsfreiheit in dem sie mit dem "Tarifeinheitsgesetz" kleinen Gewerkschaften das Streikrecht nimmt. Na ja, nicht ganz - streiken dürfen sie ja, nur danach einen Tarifvertrag, den bekommen sie nicht.
Auch in vielen anderen (europäischen) Ländern werden Gesetze auf den Weg gebracht, die gewerkschaftliche Rechte begrenzen, doch Großbritannien steht in dieser Sache ganz vorn. Z. Zt. findet dort die dritte Lesung eines Gesetzentwurfs für ein „Gewerkschaftsgesetz" im Unterhaus statt.
Darin steht
- mindestens 50% der Beschäftigten müssen bei Urabstimmungen mitmachen,
- mindestens 40% aller Beschäftigten müssen für Streik stimmen,
- Urabstimmungen dürfen nur per Briefwahl durchgeführt werden,
- die Öffentlichkeit darf nicht durch Streikmaßnahmen beeinträchtigt werden,
- Streikposten sollen zukünftig gezwungen werden, sich mit Armbändern zu kennzeichnen, mit Name, Arbeitsplatz, Adresse ,
- ist ein Streikposten ohne Armband, so kann das laut Gesetzentwurf dazu führen, dass der Streik nicht mehr legal ist.
Insbesondere die namentliche Kennzeichnung stößt uns in dieser Reihe von Grundrechtsverstößen besonders auf. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht hier die Gefahr, dass eine staatliche „schwarzen Liste" von streikbereiten Arbeitnehmern entsteht.
Diese „Schwarze Listen" sind ein großes Problem in Großbritannien, denn auf solchen Listen stehen unter anderem die Namen von mehr als 3.000 Bauarbeitern. Viele von ihnen sind aktive, allerdings seit Jahren arbeitslose Gewerkschafter. Der Grund: Weil sie auf der Liste stehen, kriegen sie keinen Job. Heute weiß man, dass es bei der Erstellung dieser Liste eine Kooperation zwischen Geheimdiensten und Baufirmen gab. Nun wird diese Praxis legalisiert und auf alle Arbeitnehmer ausgedehnt.
Quelle: ver.di Publik 7/2015 S.8
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Erstellt: 2015-11-11 09:09:47 Aufrufe: 3189
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