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Seit Sommer 2014 gilt in Großbritannien nach einem Eilverfahren das in mehrerlei Hinsicht problematische Überwachungsgesetz Dripa (Data Retention and Investigatory Powers Act). Glücklicherweise hat es im Juli 2015 der High Court Dripa für ungültig erklärt, weil es nicht mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar war.
Nun will die britische Regierung alle Internetprovider verpflichten, für ein Jahr zu speichern, wer wann welche Website besucht und nach welchen Begriffen gesucht wurde.
Bereits Dripa enthielt Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS), die der EuGH nicht für vertretbar erklärt hatte. Darüber hinaus sollten ausländische Unternehmen unter Strafandrohung verpflichtet werden, ihre Kunden abzuhören. Außerdem gab es keine klare Trennung von Polizei- und Geheimdienstarbeit.
... genau - auch die Inhalte sollen protokolliert werden ...
Erste Entwürfe lassen erwarten, dass die britische VDS speichern soll,
- wer wann welche Website aufruft (aber nicht die Unterseiten),
- wer welche Suchbegriffe verwendet,
- wer wann welche App benutzt,
- wer wem was in E-Mails oder Chats schreibt.
Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-11/ueberwachung-grossbritannien-vorratsdatenspeicherung-inhalt
und http://www.netzpiloten.de/vorratsdatenspeicherung-browser-datenschutz-vds/
Anmerkung: Wenn man schon weiß, dass das letzte Gesetz illegal war, ist das mehr als beratungsresistent. Mal sehen, wann unsere Politiker auf solche grundrechtswidrige Ideen kommen ...
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Erstellt: 2015-11-05 07:11:23 Aufrufe: 1769
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