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Unverschlüsselte Auskunftsersuchen: Posteo wirft BKA Rechtsverstoß vorErmittler des BKA fragten Bestandsdaten (§ 3 Nr. 3 TKG) bei Providern per unverschlüsselter E-Mail ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière meinte nach Informationen von Heise, dass das BKA nur im Klartext Bestandsdaten anfordere, wenn beim Provider keine Verschlüsselung für die E-Mail-Kommunikation möglich sei oder der Zugangsanbieter die bei der Polizeibehörde genutzten Methoden nicht unterstütze. Vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat er scheinbar noch nichts gehört. Das Vorgehen des BKA stellt einen klaren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar und ist in jedem Fall inakzeptabel. Aber auch die Provider als verantwortliche Stellen für die gespeicherten personenbezogenen Daten trifft ebenfalls die Pflicht, Daten nur in verschlüsselter Form herauszugeben. In keinem Fall sollte dem ggf. aufgebauten Druck der Behörden nachgegeben werden. Mehr dazu bei https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/bka-fragt-unverschluesselt-daten-ab/ Alle Artikel zu
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