Die arvato Systems GmbH, die elektronische Gesundheitskarte (eGk), das Safe-Harbor-Abkommen und das Urteil des EuGH vom 06.10.2015
Arvato Systems GmbH, ein Unternehmen des Bertelsmann-Konzerns, baut seit Jahren an der elektronischen Gesundheitskarte. Aber der Bertelsmann-Konzerns besitzt auch in den USA Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen.
Deshalb wollten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main überprüfen, in welchem Umfang arvato Systems von den Möglichkeiten des Safe-Harbor-Abkommens Gebrauch macht.
In der „U.S.-EU SAFE HARBOR LIST“ , in der ca. 5.500 US-amerikanische Unternehmen aufgeführt werden, die Safe Harbor beigetreten sind, stehen auch:
- Auf Seite 14 „Arvato Digital Services LLC and its wholly-owned U.S. subsidiaries Arvato Entertainment LLC and Arvato Services LLC“.
- Auf Seite 20 findet sich zudem die Eintragung „Bertelsmann, Inc.“.
Deshalb schrieben die Bürgerrechtler am 08.10.2015 an die arvato Systems GmbH. In diesem Schreiben wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist / Sind „Arvato Digital Services LLC and its wholly-owned U.S. subsidiaries Arvato Entertainment LLC and Arvato Services LLC“ sowie „Bertelsmann, Inc.“ Unternehmen der Unternehmensgruppe Bertelsmann Arvato oder Tochterunternehmen der arvato Systems GmbH?
- Wenn dies der Fall ist: Werden Daten Ihres Unternehmens zu diesen Unternehmen in den USA ausgelagert, dort gespeichert und verarbeitet, die im Zusammenhang stehen mit Metadaten und Cloudspeicher-Lösungen und dem von der gematik beauftragten „Aufbau der zentralen Infrastruktur“ „im Rahmen der Einführung der eGK, Erprobung Online-Rollout (Stufe 1, Los 3)…“?
- Wenn dies der Fall sein sollte: Welche Art von Daten wurden und werden in den USA ausgelagert, dort gespeichert und verarbeitet?
- Werden Daten Ihres Unternehmens ggf. zu anderen, nicht zur Unternehmensgruppe Bertelsmann gehörenden, – aber auf der Internetseite „U.S.-EU SAFE HARBOR LIST“ genannten Unternehmen in den USA aus-gelagert, dort gespeichert und verarbeitet, die im Zusammenhang stehen mit Metadaten und Cloudspeicher-Lösungen und dem von der gematik beauftragten „Aufbau der zentralen Infrastruktur“ „im Rahmen der Einführung der eGK, Erprobung Online-Rollout (Stufe 1, Los 3)…“?
- Wenn dies der Fall sein sollte: Welche Art von Daten wurden und werden an diese anderen Unternehmen in den USA ausgelagert, dort gespeichert und verarbeitet?
- Welche rechtlichen und tatsächlichen Schlussfolgerungen zieht arvato Systems aus dem Urteil des EuGH vom 06.10.2015 für die Auslagerung von Datenbeständen des Unternehmens in die USA?
Wir sind auf die Antwort gespannt!
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Erstellt: 2015-10-09 17:10:00 Aufrufe: 2010
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