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Öffentlichen Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung im BundestagDie zwei Lager waren gut unterscheidbar. Polizei, BKA und Justizministerium forderten noch mehr Überwachung und längere Speicherfristen. Der Vertreter des hessischen Justizministeriums sah keine Sicherheitsgefahr in den durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorgehaltenen Daten. Geheimdienste wie die NSA interessierten sich gar nicht für Metadaten, sondern griffen durch Abhörmaßnahmen bei Providern auf Inhaltsdaten zu.
Die Kritiker des Überwachungsstaats hielten dagegen, dass nach dem Urteil des BVerfG und erst Recht das Urteil des EuGH eine erneute VDS verbieten. Die Argumente der Sachverständigen und mehr dazu bei http://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-was-soll-denn-die-nsa-mit-einer-liste-von-ip-adressen-1509-116420.html Alle Artikel zu
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