03.10.2015 Witze im Verwendungszweck - dann kommt das BKA

Was Sie nicht in Ihre Überweisungen schreiben sollten

Wir geben mal wieder Hinweise an Terroristen und andere Gangster und Witzbolde. Schreiben Sie in ihren Überweisungen nicht  "Geld für waffenfähiges Plutonium" oder "20 Gramm Koks" oder ähnliches.

Der Deutsche Bankenverband berichtet, dass der Verfasser des Spruchs „hier der Anteil an unserem letzten Bruch“ als Verwendungszweck einer Überweisung im vergangenen Jahr Besuch vom Bundeskriminalamt bekam. Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern und solche Überweisungen bei der Polizei zu melden.

Mehr dazu bei http://www.focus.de/finanzen/banken/keine-witze-mit-dem-verwendungszweck-sonst-kommt-das-bka-was-sie-nicht-in-ihre-ueberweisungen-schreiben-sollten_id_4984937.html

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Tags: #Bankdaten #Verwendungszweck #Witze #BKA #Datenbanken #Datenpannen #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Ueberwachung
Erstellt: 2015-10-03 08:36:19
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