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Safe Harbor hinfällig, wenn in den USA anlasslos personenbezogene Daten gespeichert und unter den Geheimdiensten ausgetauscht werdenNächste Woche entscheidet der EuGH über die Causa Max Schrems gegen Facebook (C-362/14). Seine Entscheidung hat für viele europäische Unternehmen weitreichende Folgen. Der Schlussantrag von EuGH-Generalanwalt Yves Bot zur Klage gegen das Safe Harbor Abkommen mit den USA enthält ein paar wirklich grundsätzliche Ansagen zur anlasslosen Massenüberwachung. Die Formulierungen in seinen Schlussanträgen bedeuten, dass er das Safe-Harbor-Abkommen der Europäischen Kommission mit den USA über ein angemessenes Datenschutzniveau für nicht bindend, wenn nicht sogar für ungültig hält. Der Schlussantrag vor dem EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168421&pageIndex=0&doclang=en&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=326249 Ein paar Highlights:
Auch für die Speicherpraxis in der EU kann ein Urteil mit diesen Aussagen Bedeutung haben. Praktisch stellt der Generalanwalt fest: Auch EU-Mitgliedsstaaten dürfen keine unterschiedslose (= alle betreffende) Massenüberwachung beschließen. Da die Richter den Empfehlungen des Generalanwalts normalerweise weitgehend folgen, droht also ein politischer und wirtschaftlicher Eklat, der insbesondere für einige Cloud-Anbieter zu schwerwiegenden Einschränkungen für ihr Geschäftsmodell führen könnte. Mehr dazu bei http://diepresse.com/home/techscience/internet/4832946/Datenschutz_Was-bringt-das-Ende-von-Safe-Harbor Alle Artikel zu
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