EU-Kommission verweigert Einschreiten gegen Vorratsdatenspeicherung
In einem Gespräch mit der Bürgerrechtsorganisation EDRi haben Vertreter der EU-Kommission erklärt, gegen nationale Gesetze zur verdachtslosen Vorratsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens nicht einschreiten zu wollen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig verwarf, sei "zu unklar", als dass man auf seiner Grundlage gegen nationale Gesetze vorgehen wolle.
Der EuGH muss das VDS-Urteil aus dem letzten Jahr demnächst noch weiter präzisieren. Ihm liegt eine Vorlage aus Schweden vor, wo genau das entschieden werden wird: Dürfen die Mitgliedsstaaten auch ohne VDS-Richtlinie der EU noch nationale VDS-Gesetze haben?
Mehr dazu bei https://edri.org/data_retention_decision_making/
und http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-5654_en.htm
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Erstellt: 2015-09-28 07:47:25 Aufrufe: 1919
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