12.09.2015 TTIP und CETA: So arbeiten Schiedsgerichte

TTIP und CETA machen Staaten zu Geiseln der Märkte

Wir dokumentieren hier einen interessanten Artikel aus der Wanderfreundin, Magazin der Naturfreunde Berlin, der sehr eindringlich beschreibt warum TTIP und CETA gefährlich sind.

Es gibt bereits einige für die betroffenen Menschen furchtbare Beispiele, wo Schiedsgerichte soziale und Umwelt-Standards abgeschafft haben und die verurteilten Staaten auch noch horrende Strafzahlungen leisten mussten. Wir danken für die Genehmigung den Text verwenden zu können.




Wenn vor zwanzig Jahren fortschrittliche Kommentatoren behauptet hätten, dass Staaten durch Unternehmen verklagt werden können, wenn demokratisch gewählte Parlamente sozialen oder ökologischen Fortschritt ermöglichen, wären diese als „linke Provokateure" beschimpft worden. Heute stehen wir kurz davor. Mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA sollen für ausländische Investoren privilegierte Rechte festgeschrieben werden, die soziale, ökologische und kulturelle Standards gefährden. Solche Investor-Staats-Schiedsverfahren scharfen schon heute eine Paralleljustiz, die internationalen Investoren Sonderrechte gegenüber Staaten einräumt.

Ziel von TTIP und CETA ist, dass die schon heute gängigen Verfahren auch auf die Länder der EU ausgedehnt werden können. Umweltschutzvorschriften und höhere Sozialstandards werden zu „enteignungsgleichen Tatbeständen" erklärt. Internationale Schiedsgerichte können dann, an ordentlichen Gerichten vorbei, den Konzernen Erstattungen von entgangenen Gewinnen zusprechen, wenn Parlamente beispielsweise höhere Umwelt- und Sozialstandards beschließen.

Solche Schiedsverfahren sind heute schon an der Tagesordnung. Laut UNCTAD gab es bis Ende 2013 insgesamt 568 Investor-Staats-Schiedsverfah-rens-Klagen. Diese Klagen werden bisher meistens von großen transnationalen Konzernen aus den USA oder der EU gegen Länderdes globalen Südens durchgeführt. Von den angestrengten Investor-Staats-Schiedsverfahren haben die Konzerne 31 Prozent gewonnen und bei 26 Prozent wurden die Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen. Diese Vergleiche führen jedoch in der Regel dazu, dass der beklagte Staat hohe Zahlungen leisten muss oder eine beschlossene Maßnahme bzw. ein beschlossenen Gesetz wieder aufheben oder zumindest verändern muss.

In 43 Prozent der Investor-Staats-Schiedsverfahren hat der beklagte Staat gewonnen, musste jedoch hierfür sehr hohe Anwalts- und Verfahrungskosten tragen. Sollte z. B. die Bundesregierung bei der Klage des Atomkonzerns Vattenfall gewinnen, werden trotzdem Kosten für Anwälte und Gutachten von mindestens 20 Millionen Euro entstanden sein, die aus den öffentlichen Haushalten bezahlt werden müssen.

Einige   Beispiele  von   Investor-Staats-Schiedsverfahren:

Diese Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs. Durch die Investor-Staats-Schiedsverfahren werden die Hoheitsrechte der beteiligten Staaten massiv eingeschränkt und die Staaten geraten noch tiefer in die Geiselhaft der Märkte.

Die ausgehandelten Vertragstexte für das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada zeigen, dass mit diesen Verträgen die transnationalen Konzerne die Gewinner sind.

Verlierer sind die Umwelt, die Arbeitnehmer*innen und die Verbraucherinnen. Durch das geplante „Freihandelsabkommen über Gemeinsame Standards für Dienstleistungen" (TiSA) werden in Zukunft die Leistungen der Daseinsvorsorge bedroht und kommunale Einrichtungen noch mehr als bisher den profitorientierten Märkten unterworfen.

Quelle: Wanderfreundin, Magazin der Naturfreunde Berlin, Ausgabe 3-2015, ISSN-Nr. 0949-3255, S.1-2

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Erstellt: 2015-09-10 23:47:18
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