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01.09.2015 US-Berufungsgericht für Überwachung

US-Gericht hebt Verfügung gegen NSA-Telefonüberwachung auf

"US-Gericht erklärt NSA-Überwachung für rechtswidrig" hatten wir im Mai berichtet. Nun ist auch die einstweilige Verfügung gegen die Vorratsdatenspeicherung der NSA aus dem Jahr 2013 vom US-Bundesberufungsgericht aufgehoben worden.

Mit 2:1-Stimmen haben die Richter des US-Bundesberufungsgericht nun den Fall zurück an das Bezirksgericht verwiesen. Es soll erst einmal klären, ob es überhaupt zuständig ist.

Zum andern sei es "absolut möglich", dass sich die Regierung weigern werde, Informationen herauszugeben. "In diesem Fall wäre es gut möglich, dass die Behauptungen des Klägers in sich zusammenfallen."

Häh? Diese Begründung gegen das Urteil von 2013 ist absurd - weil sich die Beklagte (der US Geheimdienst) weigert überhaupt Beweise vorzulegen, sind die Beweise des Klägers nichtig?

Mehr dazu bei http://derstandard.at/2000021457316/NSA-darf-weiter-US-Telefondaten-sammeln
und http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gericht-hebt-Verfuegung-gegen-NSA-Telefonueberwachung-auf-2794046.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

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Tags: #USA #Berufungsgericht #Abweisung #VDS #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #NSA #PRISM #Tempora #Videoueberwachung #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-09-01 07:02:25
Aufrufe: 1654

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