Vorratsdatenspeicherung (VDS): Bundesjustizministerium zweifelt am eigenen Entwurf
Dokumente aus dem Justizressort zeigen Zweifel, dass der heftig umstrittene Gesetzentwurf zur VDS 2.0 im Einklang vor allem mit dem einschlägigen EuGH-Urteil steht.
Nach dem Urteil der Luxemburger Richter sei womöglich allenfalls noch "eine Art anlassbezogener" Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten etwa "für einen bestimmten Personenkreis" durchführbar. Insbesondere haben die Luxemburger Richter Sicherheitsmaßnahmen eine Absage erteilt, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte".
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-im-Justizministerium-an-der-geplanten-Vorratsdatenspeicherung-2775407.html
und http://www.hardwareluxx.de/index.php/news/allgemein/netzpolitik/36272-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizministerium-zweifelt-am-eigenen-entwurf.html
Auch die Provider fordern einen Einspruch aus Brüssel gegen deutsche VDS 2.0
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) will die von der Bundesregierung vorangetriebenen Vorratsdatenspeicherung verhindern und setzt dabei auf die EU-Kommission, schreibt heise. Der eco ist der Ansicht, dass “die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar” ist.
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Erstellt: 2015-08-11 08:23:25 Aufrufe: 1735
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