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08.08.2015 Kein beliebiger Zugriff auf Mobilfunkdaten

Standortbezogene Mobilfunkdaten fallen in Kalifornien nun in den Schutzbereich der Privatsphäre

Der US District Court des nördlichen Bezirks von Kalifornien hat mit seiner sorgfältig begründeten Entscheidung vom 29.07. 2015 einen weiteren Beitrag zu stärkerem Schutz der Privatsphäre (privacy) bei den Nutzung persönliche Daten durch US- Strafverfolgungsbehörden geleistet.

Zuletzt hatte der US Supreme Court in Riley vs. California entschieden, dass von der Polizei beschlagnahmte Smartphones ebenfalls nur mit einem „warrant“ durchsucht werden dürfen - und zwar wenn  „probable cause“, also Tatverdacht, besteht.

Mehr dazu bei http://blog.beck.de/2015/08/03/usa-standortbezogene-mobilfunkdaten-fallen-in-den-schutzbereich-der-privatsph-re-privacy

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #US-Gericht #Klage #Urteil #Smartphone #Handy #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-08-08 10:34:00
Aufrufe: 1785

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