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Standortbezogene Mobilfunkdaten fallen in Kalifornien nun in den Schutzbereich der Privatsphäre
Zuletzt hatte der US Supreme Court in Riley vs. California entschieden, dass von der Polizei beschlagnahmte Smartphones ebenfalls nur mit einem „warrant“ durchsucht werden dürfen - und zwar wenn „probable cause“, also Tatverdacht, besteht. Mehr dazu bei http://blog.beck.de/2015/08/03/usa-standortbezogene-mobilfunkdaten-fallen-in-den-schutzbereich-der-privatsph-re-privacy Alle Artikel zu
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2va Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5098-20150808-kein-beliebiger-zugriff-auf-mobilfunkdaten.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5098-20150808-kein-beliebiger-zugriff-auf-mobilfunkdaten.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #US-Gericht #Klage #Urteil #Smartphone #Handy #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken Erstellt: 2015-08-08 10:34:00 Aufrufe: 1788 Kommentar abgeben |
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