Standortbezogene Mobilfunkdaten fallen in Kalifornien nun in den Schutzbereich der Privatsphäre
Der US District Court des nördlichen Bezirks von Kalifornien hat mit seiner sorgfältig begründeten Entscheidung vom 29.07. 2015 einen weiteren Beitrag zu stärkerem Schutz der Privatsphäre (privacy) bei den Nutzung persönliche Daten durch US- Strafverfolgungsbehörden geleistet.
Zuletzt hatte der US Supreme Court in Riley vs. California entschieden, dass von der Polizei beschlagnahmte Smartphones ebenfalls nur mit einem „warrant“ durchsucht werden dürfen - und zwar wenn „probable cause“, also Tatverdacht, besteht.
Mehr dazu bei http://blog.beck.de/2015/08/03/usa-standortbezogene-mobilfunkdaten-fallen-in-den-schutzbereich-der-privatsph-re-privacy
Alle Artikel zu
- Polizei,
- Geheimdienste,
- Hacking,
- Geodaten,
- Smartphone,
- Handy,
- Lauschangriff,
- Überwachung,
- Vorratsdatenspeicherung,
- Videoüberwachung,
- Rasterfahndung,
- Zentrale Datenbanken,
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2va
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5098-20150808-kein-beliebiger-zugriff-auf-mobilfunkdaten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5098-20150808-kein-beliebiger-zugriff-auf-mobilfunkdaten.htm
Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #US-Gericht #Klage #Urteil #Smartphone #Handy #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-08-08 10:34:00 Aufrufe: 1785
Kommentar abgeben