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03.08.2015 Wo liegt der "Vorteil" beim Landesverrat?

Ziel: "Strategisch wertvolle Informationen abgreifen"

Das Echo aus der Zivilgesellschaft ist heftiger ausgefallen, als es Bundesanwaltschaft und der "auslösende" Verfassungsschutz es erwartet hatten. Aber lassen wir uns nicht vormachen, die wären "nur dumm" und einfach nur "über's Ziel hinausgeschossen".

Abgesehen von der erzeugten Angst bei anderen Journalisten und Bloggern kann auch eine andere Absicht hinter dem anscheinend diletantischen Vorgehen stecken.  Die Katalogstraftaten sind der Schlüssel zu anderen über die normale Strafermittlung hinausgehenden Maßnahmen. Sie rechtfertigen nämlich sogar polizeiliche Lauschangriffe und ähnliches. In diesem "Katalog" findet sich in § 100a Abs. 2 Nr. 1a der Landesverrat (§ 94 StGB). 

netzpolitik.org darf also seit Anzeigeerstattung auch nach offizieller Aktenlage elektronisch abgeleuchtet werden. Damit natürlich auch alle Kontaktpersonen, die gemeinsam mit den beiden Verdächtigen kommunizieren (auch deren Blogs lesen?), demonstrieren, usw.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/news/A-Most-Wanted-Man-oder-doch-nicht-2766909.html

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Tags: #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #netzpolitik.org #Landesverrat #Anti-TerrorGesetze #BKAGesetz #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2015-08-03 05:33:06
Aufrufe: 1713

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