30.07.2015 Abhören ohne richterlichen Beschluss

Frankreichs Geheimdienste dürfen alle Metadaten aufzeichnen

Das französische Verfassungsgericht hat nun weitreichende Überwachungsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung genehmigt, in dem es befand, das Gesetz zur Aufzeichnung von Kommunikationsdaten verstoße nicht gegen die Verfassung.

Die Geheimdienste können nun bei allen Kommunikations- und Internetunternehmen sogenannte elektronische Schließfächer installieren, die die Metadaten aller Internetnutzer in Frankreich aufzeichnen.

Der Verfassungsrat hat allerdings auch Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.Er verwarf eine Regelung, wonach die Geheimdienste bei "operativer Dringlichkeit" Ausspähmaßnahmen auch ohne Genehmigung des Premierministers und seines Büros vornehmen dürfen und einen Artikel zum Abhören von "im Ausland abgeschickter oder empfangener Kommunikation". Das wäre eine Inhaltskontrolle fast aller Kommunikation gewesen, da die meisten Internetkonzerne in den USA sitzen.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-07/frankreich-terror-ueberwachung-datenschutz-kommunikation-urteil
und http://www.handelsblatt.com/politik/international/schutz-vor-terror-frankreich-genehmigt-strengeres-abhoergesetz-/12099476.html
und http://www.taz.de/!5217592/

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Frankreich #Geheimdienstgesetz #Grundrechte #Menschenrechte #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-07-30 08:20:16
Aufrufe: 1959

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