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18.07.2015 Britische VDS in Teilen rechtswidrig

Britische Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Das britische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nach Ansicht des höchsten britischen Gerichts in Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gesetz war im Juli 2014 beschlossen worden, zwei Labour Abgeordneten hatten jedoch dagegen geklagt. Die britische VDS gibt Ermittlern Zugriff auf Telefon- und Internetdaten, die von Telekommunikations- und Internetanbieter ein Jahr lang gespeichert werden müssen.

Die britsche VDS ist Teil der Notstandsgesetze "Data Retention and Investigatory Powers Act" (Dripa). Die Regierung will in die Berufung gehen.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-High-Court-kippt-nationale-Vorratsdatenspeicherung-2752571.html
und http://futurezone.at/netzpolitik/britische-vorratsdatenspeicherung-ist-rechtswidrig/142.003.506
und http://derstandard.at/2000019319368/Gericht-Britische-Vorratsdatenspeicherung-teilweise-rechtswidrig
und https://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2015/07/davis_judgment.pdf

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Grossbritannien #GB #VDS #Klage #Urteil #EUGH #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-07-18 07:32:39
Aufrufe: 1829

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